1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein Kunde über Leistungen der HT-Touristik Heike Triest (nachfolgend „HT-Touristik“) abschließt, insbesondere im Zusammenhang mit organisierten Gruppenreisen, Charterfahrten, Busbeförderung und der Vermittlung von entsprechenden Leistungen.
1.2 Kunde, im Sinne dieser AGB, ist der Reiseteilnehmer, bei minderjährigen Reiseteilnehmern der gesetzliche Vertreter.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von organisierten Busreisen, Beförderungsleistungen und den damit verbundenen Touristikleistungen. Diese schließen die Vermittlung von Fremdleistungen Dritter (z.B. für Unterkunft, Programmpunkte usw.) ein.
2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus den mit dem Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen bei Buchung, der schriftlichen Leistungsbeschreibung im Angebot und diesen AGB.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Buchung eines Angebots durch den Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar.
3.2 Der Vertrag selbst kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch HT-Touristik zustande. Diese Buchungsbestätigung kann auch elektronisch versandt werden.
3.3 Die Buchungsbestätigung wird in deutscher Sprache verfasst.
4. Leistungen und Leistungsänderungen
4.1 Die Leistungen von HT-Touristik ergeben sich aus der aktuellen Reisebeschreibung der jeweiligen Reise in Prospekten, auf Flyern und anderen Print-Werbemedien, der Internetseite, E-Mail-Marketing und anderen elektronischen Medien.
4.2 HT-Touristik behält sich vor, die eigenen Leistungen hinsichtlich einzelner Teilleistungen zu ändern, soweit die Änderung keine erhebliche Abweichung von der Leistungsbeschreibung darstellt und sie dem Kunden zumutbar ist.
4.3 HT-Touristik verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich zu informieren, sobald er vom Änderungsgrund Kenntnis erlangt. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn möglich.
4.4 Bei Reisen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen (Klassenfahrten, Schulfahrten, Ferienlager u.ä.), behält sich HT-Touristik vor, ausgeschriebene Programmpunkte auch nach Reiseantritt zu ändern, gegebenenfalls ganz oder teilweise zu streichen, falls mangelnde Disziplin und Ordnung, Sachbeschädigungen oder Gefahren für Leib und Leben deren Durchführung als unverantwortlich erscheinen lassen.
4.5 Beinhaltet die gebuchte Reise einen oder mehrere Flüge, so ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14. Dezember 2005 HT-Touristik verpflichtet, den Kunden bei Buchung über die Identität des Luftfahrtunternehmens, das einen Flug zu oder von einem EU-Flughafen oder als Teil einer Reise mit Beginn oder Ende in der EU tatsächlich ausführt, in Kenntnis zu setzen. Wechselt das Luftfahrtunternehmen, wird der HT-Touristik den Kunden über die Identität des neuen Unternehmens so früh wie möglich unterrichten.
Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen finden Sie unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Für die Erbringung der Reiseleistung erhält HT-Touristik den Reisepreis, dessen Höhe sich aus der schriftlichen (auch elektronisch übermittelten) Buchungsbestätigung ergibt.
5.2 Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung wird entweder eine Anzahlung oder der gesamte Reisepreis fällig. Die Anzahlung beträgt nicht mehr als 20% des Reisepreises. Die jeweilige Höhe der Anzahlung teilt HT-Touristik dem Kunden bei Vertragsabschluss mit. Sie richtet sich nach der Anzahl der Tage, die zwischen Buchungsbestätigung und Beginn der Reise liegen.
- 90 und mehr Tage bis Reisebeginn: 10 %
- 89 bis 30 Tage bis Reisebeginn: 20 %
- 30 Tage oder weniger bis Reisebeginn: Zahlung des vollen Reisepreises
5.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist HT-Touristik berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen.
6. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten.
6.2 Maßgeblich für die Höhe der Stornogebühren sind die folgenden Pauschalen bezogen auf den vereinbarten Reisepreis:
• bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 20 %
• 89 bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 35 %
• 59 bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
• 29 bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 60 %
• 14 bis 8 Tage vor Leistungsbeginn: 70 %
• 7 bis 1 Tag(e) vor Leistungsbeginn: 80 %
• am Tag des Leistungsbeginns oder bei Nichtantritt: 90 %
6.3 Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass dem Unternehmen ein deutlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Rücktritt oder Kündigung durch HT-Touristik
7.1 Bei der Buchung einer Gruppenreise beträgt die Mindestteilnehmerzahl 25 Personen.
HT-Touristik kann bis zum 30. Tag vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen pro Reise nicht erreicht wird. Gezahlte Reisebeträge inklusive der geleisteten Anzahlung erhält der Kunde in diesem Fall unverzüglich erstattet.
7.2 HT-Touristik kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, trotz Fristsetzung die Leistung nicht annimmt oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
7.3 In den im Punkt 7.2 genannten Fällen kann HT-Touristik eine angemessene Entschädigung verlangen.
7.4 Des Weiteren kann HT-Touristik den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört, sich vertragswidrig verhält oder das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
HT-Touristik erwartet, dass der Kunde Gesetze sowie Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Bei einem groben Verstoß eines Kunden gegen die hieraus resultierenden Verhaltensanforderungen behält sich HT-Touristik vor, diesen von der Reise auszuschließen.
7.5 HT-Touristik behält im Falle eines Rücktritts bzw. der Absage der Reise nach Ziffer 7.2, Ziffer 7.3 oder Ziffer 7.4 den Anspruch auf den gesamten Reisepreis. Eventuelle im Zusammenhang mit dem Rücktransport des Kunden entstehende Mehrkosten trägt der Kunde. Dabei muss sich HT-Touristik den Wert seiner ersparten Aufwendungen sowie etwaige Vorteile, die er durch eine anderweitige Verwendung der von dem Störenden nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, anrechnen lassen. Das gilt insbesondere für etwaige Erstattungen Dritter.
8. Höhere Gewalt
8.1 Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die die Durchführung der Leistung erheblich beeinträchtigen, kann der Vertrag von beiden Parteien gekündigt werden.
8.2 Soweit gesetzlich vorgesehen, gelten dabei die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Gewährleistung
9.1 Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe des betreffenden Mangels der Reise verlangen. HT-Touristik kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die Reise in mangelfreiem Zustand gestanden hätte. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde unterlässt, den Mangel bei der örtlichen Reiseleitung bzw. einem Mitarbeiter von HT-Touristik anzuzeigen. Sollte kein Mitarbeiter vor Ort sein, so genügt eine sofortige Mitteilung (telefonisch, per Mail, per WhatsApp) an HT-Touristik. Darin ist der Mangel genau zu beschreiben, ggf. mit Fotos zu dokumentieren.
9.3 Bietet HT-Touristik im Falle eines Mangels einer Leistung einen gleichwertigen Ersatz an und nimmt der Kunde diesen Ersatz in Anspruch, entfällt dadurch der Anspruch des Kunden auf Minderung für den darauffolgenden Zeitraum.
9.4 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet HT-Touristik innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, HT-Touristik erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. In diesen Fällen schuldet der Kunde HT-Touristik den auf die erbrachten Leistungen entfallenen Teil und die noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teile des Reisepreises.
9.5 Reiseleitungs- und Betreuungspersonal ist nicht befugt, Ansprüche, egal welcher Art, mit Wirkung gegen HT-Touristik anzuerkennen.
9.6 HT-Touristik übernimmt keine Haftung für Fremdleistungen Dritter, die lediglich vermittelt werden.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Grundsätzlich richtet sich die Haftung von HT-Touristik für die vereinbarten Reiseleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.
Abweichend von diesem Grundsatz gelten die folgenden Ausnahmen:
a) Die vertragliche Haftung von HT-Touristik für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch HT-Touristik herbeigeführt wird oder soweit HT-Touristik für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Die Haftung für Schäden aus Delikten, die nicht Körperschäden sind und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist pro Reisegast und Reise auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt.
10.2 Haftungsausschließende oder haftungsbegrenzende Vorschriften internationaler Übereinkommen oder nationaler Rechtsnormen, auf die sich ein Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten von HT-Touristik.
10.3 HT-Touristik haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen ersichtlich sind.
10.4 Kommt HT-Touristik die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
10.5 HT-Touristik bemüht sich, das mitgeführte Eigentum jedes Kunden in zumutbarer Weise zu schützen. Es wird jedoch keine Haftung bei Einbruch oder Diebstahl durch Dritte übernommen. Gepäck und sonstige mitgeführte Sachen sind vom Kunden selbst zu beaufsichtigen. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Dies betrifft insbesondere auch Angaben, die gesundheitliche Risiken betreffen und während der Reise zu Problemen führen könnten (Ernährung, Allergien, Impfungen usw.).
11.2 Verspätungen (z.B. bei Reisebeginn, bei Abfahrtzeiten zu Ausflügen, bei Treffpunkten mit der Reisegruppe u.a.) können zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Reiseerlebnisses führen. Wir möchten alle Reisenden eindringlich zu Pünktlichkeit auffordern. Vor Ort kann gegebenenfalls entschieden werden, nicht auf verspätete Personen zu warten, wenn zum Beispiel Einlass-Slots für die gesamte Gruppe durch die Verspätung nicht eingehalten werden können.
11.3 Die Nichtbereitstellung notwendiger Unterlagen oder unzureichende Mitwirkung des Kunden können den Leistungszeitplan beeinträchtigen.
12. Gepäck
12.1 Gepäck wird – soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich zugesagt wird – im üblichen Umfang befördert. Dies umfasst pro Person einen Koffer oder eine Reisetasche und ein Stück Handgepäck.
13. Zuständiges Gericht
13.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Amberg, Deutschland.
13.2 Der Sitz von HT-Touristik ist maßgebend für eventuelle Klagen von HT-Touristik gegen Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben. Ebenso gegen Kunden, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, deren Bestandteil diese Allgemeinen Reisebedingungen sind, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
15. Datenschutz
15.1 HT-Touristik verarbeitet personenbezogene Kundendaten wie Name, Anschrift, Namen der Eltern bei Minderjährigen und Geburtsdatum ausschließlich zum eigenen Geschäftszweck.
15.2 Diese Daten werden allenfalls zur Erfüllung des Vertragszweckes an Dritte wie beispielsweise unsere Leistungsträger weitergegeben.
15.3 Keinesfalls gibt HT-Touristik die Daten an Dritte zu Zwecken der Werbung oder des Direktmarketings weiter.
15.4 Keinesfalls verarbeitet HT-Touristik sensible Daten entgegen den Bestimmungen des BDSG und der DSGVO. Auch nach Durchführung der Reise bleiben die Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des BDSG und der DSGVO bei HT-Touristik unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungsfristen gespeichert.
15.5 Foto- und/oder Videoaufnahmen, die während der jeweiligen Reise aufgenommen werden, dürfen von HT-Touristik zu eigenen Werbezwecken verwendet werden.
15.6 Jeder Kunde habt das Recht, jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu verlangen und nach vollständiger Abwicklung des Vertragsverhältnisses einer weiteren Verarbeitung der über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten zu widersprechen.
14. Schlussbestimmung
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
